AGB
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1.) Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in einer oder mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden TE genannt) durchgeführt wird.
2.) Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie bei mir, Daniela Holl (im Folgenden Personal Trainer genannt) aufgeben.
§ 2 Vertragsgegenstand
1.) Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleistungsvertrag über jeweils eine von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die im Einzelnen auf meiner Website (www.luxuryfit.de) oder einem von mir angefertigten Werbeflyer ersichtlich ist.
2.) Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.
3.) Zu buchen sind wahlweise Einzelstunden, ein Programm oder Stundenpakete, welche im Einzelnen und nur nach Absprache mit dem Personal Trainer individuell zusammengestellt werden. Der Vertrag kann dabei über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE) abgeschlossen und beliebig verlängert werden.
4.) Eine TE dauert 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der TE werden mit dem Klienten individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
§ 3 Form
1.) Der Dienstleistungsvertrag über das Personaltraining wird schriftlich geschlossen.
2.) Die AGB zum Vertragsverhältnis sind auf meiner Website www.luxuryfit.de einzusehen.
§ 4 Leistungen
Ausschließlich folgende Leistungen werden durch den Personal Trainer angeboten:
Ausdauertraining zur Verbesserung des Herz-Kreislaufsystems und zur Gewichtsreduktion z.B. durch Laufen/Joggen/Walking, Radfahren, Krafttraining, Muskelaufbautraining, Koordinationstraining etc.
Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch gymnastische Übungen, Krafttraining mit Geräten/Kleingeräten oder freien Gewichten, Dehnen und Stretchtraining..
Die Programme können des Weiteren Lifetsyle-Beratung und Ernährungstraining umfassen.
§ 5 Terminierung / Zahlungsbedingungen
1.) Alle TE und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.
2.) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die vereinbarte TE in Rechnung gestellt.
3.) Im Krankheitsfall oder sonstigen Gründen muss die daraus resultierende Terminabsage dem Personal Trainer durch den Klienten, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar fällig. Ein zusätzlicher Ausweichtermin kann ggf. vereinbart werden.
4.) Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte TE werden gutgeschrieben.
5.) Termine im Freien dürfen bei schlechtem Wetter nur vom Personal Trainer abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet die TE am vereinbarten Ort statt.
§ 6 Gebühren
1.) Das Honorar für eine einzeln gebuchte TE beträgt € 120,00 inkl MwSt. Paket-Specials gemäß den aktuellen Angeboten (zahlbar im Voraus).
2.) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten in Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte, Reise- & Übernachtungskosten sind vom Klienten zu tragen.
3.) Der Klient erhält für jede gebuchte Dienstleistung eine Rechnung.
4.) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt bar zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Daniela Holl
Bank: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE39 2005 0550 1242 4044 30
BIC: HASPDEHHXXX
Solange der Rechnungsbetrag nicht beglichen ist, entfällt der Anspruch auf eine weitere Trainingsbetreuung.
§ 7 Gutscheine
1.) Die Einlösung eines Gutscheins und das daraus resultierende Personal Training unterliegen den AGB.
2.) Der Gutschein selbst dient nur der Visualisierung der verschenkten Leistung ohne Rechtsanspruch.
3.) Der Anspruch aus dem jeweiligen Gutschein auf Personal Training und die Anzahl der Trainingseinheiten begründet sich durch die Bezahlung der für den jeweiligen Gutschein ausgestellten Rechnung gemäß § 6 Nr. 4).
4.) Jeder Gutschein besitzt eine individuelle Nummer, durch die der Besteller und der Zahlungseingang überprüft werden können.
5.) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
6.) Gutscheine haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Rechnungsdatum.
§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführende Fitnesscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf.auf Anraten des Personal Trainer bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitsckeck, Unbedenklichkeitsbescheinigung) und das Ergebnis mit dem Personal trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.
§ 10 Verschwiegenheit
Der Personal Trainer ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.
§ 11 Sorgfaltspflicht
1.) Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue, unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen) einzuweisen.
2.) Während der TE ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
§ 12 Haftung
1.) Die Teilnahme des Klienten an den TE sowie an dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaktes durchzuführenden Fitnesscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
2.) Alle im Verlauf des Anamnesegespräches, des Fitnesschecks und des zugehörigen Auswerteberichtes seitens des Personal Trainer gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
3.) Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
4.) Der Klient haftet ferner für Schäden, die er an durch den Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.) Der Klient haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
6.) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Klienten oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den Personal Trainer ausgeschlossen.
7.) Der Personal Trainer haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
8.) Der Personal Trainer haftet weiterhin nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
9.) Der Personal Trainer haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 7 und 8 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
10.) Der Personal Trainer haftet ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem Klienten durch Netzwerkpartner des Personal Trainer entstehen.
§ 13 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Eine Haftungsfreizeichnung des Personal Trainer gemäß § 11 Nrn. 6 bis 10 gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personal Trainer und für den Fall, dass die Schadenursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Personal Trainer nach § 10 zurückzuführen ist. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
§ 14 Vertragsauflösung / Kündigung
1.) Der Vertrag kann sowohl vom Klienten als auch vom Personal Trainer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE.
2.) Die Kündigung kann in mündlicher und in schriftlicher Form erfolgen.